TauchtauglichkeitÄrztliche Untersuchung zur Ausübung des Tauchsports |
Nach Vorgaben der GTÜM soll eine Sport-Tauchtauglichkeit in folgenden Abständen von Eurem/Eurer speziell ausgebildeten „Arzt / Ärztin für Tauchmedizin GTÜM“ oder „Arzt / Ärztin für Tauch- und Überdruckmedizin GTÜM“ durchgeführt werden:
| Erstuntersuchung | Wiederholungsuntersuchung nach jeweils 3 Jahren |
Wiederholungsuntersuchung nach jeweils 1 Jahr |
| alle | bis zum 39. Lebensjahr | ab dem 40. Lebensjahr |
Bei individuellen Fragestellungen (Vor-/Erkrankungen) erfolgt eine spezifische Festlegung. Weitere Informationen erhalten Sie unter info@hbo-regensburg.de
Anmeldung zur Tauchtauglichkeits - Untersuchung nach GTÜM
09 41 / 4 66 14 - 0
P.S.: Es empfiehlt sich, bei Ihren Kranken- und/oder Unfallversicherungen, durch eine kurze schriftliche Anfrage, die Zusage der Kostenübernahme (wann und in welcher Höhe) bei einem möglichen Tauchunfall bestätigen zu lassen.