Tauchtauglichkeitsuntersuchung bei Sporttauchern / Sporttaucherinnen
GTÜM e.V. - Richtlinien (Ausgabe 1998) für die medizinische Vorsorgeuntersuchung von Sporttauchen/innen.
Allgemeines
Dem Ausschuß "Tauglichkeiten" der GTÜM e.V. obliegt eine laufende und zeitgemäße Anpassung der Richtlinien für medizinische Vorsorgeuntersuchungen auf wissenschaftlicher Basis.
Der Begriff "tauglich" leitet sich vom militärischen Sprachgebrauch der Marine ab. Der Ausschuss "Tauglichkeiten" der GTÜM e.V. versteht darunter die Beurteilung der ärztlichen Untersuchung unter dem Aspekt einer medizinischen Vorsorgeuntersuchung mit Beratungscharakter im Hinblick auf die Ausübung des Tauchsports.
Tauchen als Sportart
Beim Tauchen erhöht sich der Umgebungsdruck um ca. 1 bar pro 10 m Wassertiefe. Die Druckänderungen wirken sich im wesentlichen auf die luftgefüllten Körperhöhlen und die Atemgase aus. Weiter spielen Immersion, erhöhte Atemwiderstände, kalte und trockene Luft, veränderte Umgebungsbedingungen wie Sichtverhältnisse und fehlender Bodenkontakt, Kälte und unvorhersehbare Anstrengungen eine Rolle. Vorsorgeuntersuchungen für andere Sportarten, auch für das Fliegen, sind deshalb - aufgrund der o.g. Beträchtlichen physiologischen und der wahrnehmungs- und damit letztendlich der psychologischen Veränderungen - nicht mit der Tauchtauglichkeitsbeurteilung gleich zu setzten.
Rechtliche Aspekte
Für das Sporttauchen gibt es, im Gegensatz zum Berufstauchen oder auch bei Berufs- und Sportpiloten, gegenwärtig keine gesetzlichen Regelungen und keinen Zwang zur ärztlichen Untersuchung. Die ärztliche Vorsorgeuntersuchung für Sporttaucher/innen ist ein konsultativer Akt mit präventivem Charakter. Die ärztliche Leistung gilt bisher als "Gefälligkeitsattest" und darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherungen erbracht werden! Aus versicherungs- und haftungsrechtlichen Gründen sollte niemand ohne ärztliche Bescheinigung über das Fehlen von gesundheitlichen Bedenken tauchen.
Ärztliche Qualifikation
Der untersuchende Arzt muss mit den besonderen Gefahren der verschiedenen Tauchverfahren (z.B. Mischgastauchen, Höhlen-, Wracktauchen, offene und geschlossene Systeme etc.) vertraut sein, um den Probanden über bestehende Besonderheiten, Risiken und körperliche Voraussetzungen aufklären und beraten zu können. Eine ausreichende Qualifikation für die Beratung ist beispielsweise beim "Taucherarzt GTÜM e.V." gegeben. Eine Liste der Ärzte für "Tauchmedizin GTÜM e. V." und der Ärzte für "Tauch- und Überdruckmedizin GTÜM e. V.", ebenso Informationen zum Ausbildungskatalog für Ärzte und Ärztinnen, ist erhältlich unter www.gtuem.org.
Untersuchungsformulare
Das Untersuchungsformular für die Tauchtauglichkeitsuntersuchung von Sporttauchern/innen nach den Richtlinien der GTÜM e.V. (von 1998) wurde in Zusammenarbeit mit deutschen Tauchverbänden erarbeitet
Die Richtlinien (Ausgabe 1998) der GTÜM e.V. für die medizinische Vorsorgeuntersuchung von Sporttauchern/Sporttaucherinnen sind abrufbar unter www.gtuem.org.